Bei den meisten Tarifen wird die Höhe des Bauspardarlehens aus der Differenz zwischen ^Bausparsumme ^und ^Bausparguthaben^ berechnet. Dies hat den Nachteil, dass sich der Darlehensanspruch verringert, wenn mehr als das im Bausparvertrag genannte Mindestguthaben anspart wird. Im Gegensatz dazu gibt es Bausparverträge, in denen ein fester Darlehensanspruch von 50% der ^Bausparsumme^ vereinbart ist. Bauspardarlehen dürfen grundsätzlich nur für sogenannte wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, also vor allem für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung von Häusern und Wohnungen, zum Erwerb von Bauland oder zur Ablösung von Altschulden, die durch den Kauf oder den Bau einer Immobilie entstanden sind. Eine genaue Auflistung der Verwendungsmöglichkeiten finden Sie unter Was kann ich alles mit meinem Bauspardarlehen finanzieren?