Bagatellschaden

Alle Schäden am Kfz wie Beulen, Dellen, Kratzer etc., deren voraussichtliche Instandsetzungskosten – ohne dabei die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz einzuschränken – unter 750 Euro liegen, werden als Bagatellschäden bezeichnet.

Wenn es für einen Laien erkennbar ist, dass die Reparaturkosten unter diesem Wert liegen, dann sollte auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichtet werden. Denn bei Bagatellschäden übernimmt die Versicherung des Unfallgegners nicht die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Da nicht jeder die anfallenden Kosten richtig einschätzen kann, ist es sinnvoll, den Reparaturkostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzuholen und diesen der Versicherung vorzulegen.

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