Schadenersatz: Snowboard gefährlicher als Skier

Snowboard-Fahrer müssen aufmerksamer sein als Skifahrer. Stoßen beide auf der Piste zusammen, kann sich das höhere Gefährdungspotenzial des Snowboards auf die Haftung auswirken. Das hat das Landgericht (LG) Bonn entschieden.

Eine Skifahrerin und ein Snowboarder waren auf der Piste zusammengestoßen. Dabei konnte die Schuldfrage nicht geklärt werden. In solchen Fällen haften normalerweise beide Seiten zu je 50 Prozent. Bei Beteiligung eines Snowboard-Fahrers erhöhe sich jedoch die Haftungsquote zu Lasten des Boarders auf 60:40, so das Gericht.

Ein Snowboard sei schwerer als Skier und berge damit ein höheres Verletzungsrisiko. Zudem sei ein Snowboard schwieriger zu steuern, da der Fahrer bei jedem zweiten Schwung mit dem Rücken zum Kurvenmittelpunkt steht, wodurch seine Sicht eingeschränkt ist.

Dadurch erhöhe sich die Gefahr für die übrigen Wintersportler, so die Richter, weshalb ein Snowboarder im Vergleich zum Skifahrer aufmerksamer sein müsse. Der Snowboarder musste 4.500 Euro Schmerzensgeld statt der geforderten 7.500 Euro bezahlen (LG Bonn: Az. 1 O 484/04).

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