Sicher ins Skivergnügen

Reisekranken-Versicherung

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Rücktransporte ins Heimatland werden von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt. Außerdem erstatten die Krankenkassen nur den Leistungssatz des Reiselandes. Wer in Frankreich ins Krankenhaus muss, würde ohne Auslandskrankenversicherung (AKV) also auf 30 Prozent der Kosten sitzen bleiben. Denn die Franzosen müssen 30 Prozent der Krankenhaus-Kosten selbst übernehmen.

Deshalb sollte man auch bei Reisen innerhalb der EU für zusätzlichen Schutz sorgen und eine AKV abschließen. Wichtig bei allen EU-Reisen: Europäische Versichertenkarte mitnehmen, sonst müssen Sie Vorkasse leisten! Außerhalb der EU und in Ländern mit denen kein Sozialabkommen besteht, leisten die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht.
Deshalb ist die AKV bei Fernreisen besonders wichtig.

Anders sieht es für Privatversicherte aus. Für sie gilt meistens auch im Ausland freie Krankenhauswahl und der Rücktransport wird ebenfalls bezahlt.

Allerdings variieren die Konditionen, so dass man sich vor einer Reise bei der Versicherung über den Auslandsschutz erkundigen sollte. Übrigens übernehmen viele AKVs ebenfalls Bergungskosten.

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