Erstattungen bei langfristigen Sparverträgen

Mit Hilfe der Verbraucherzentrale NRW bekommen manche Sparer nun ihr Geld zurückerstattet. Zahlreiche Geldinstitute mussten ihre Sparverträge überprüfen und gegebenenfalls neu abrechnen.

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem letzten Jahr (Az.: XI ZR 140/03). In der Zinsklausel einer Sparkasse war festgelegt, dass das Geldinstitut den variablen Zins in laufenden Sparverträgen beliebig ändern kann.

Diese Klausel wurde seitens des Gerichts für unzulässig erklärt. Da ähnliche Klauseln in fast allen Sparverträgen zu finden sind, könnte dieser Gerichtsentscheid schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Geldbranche fürchtet Erstattungsklagen in Milliardenhöhe.

Oftmals wurde der variable Bankzins in der Vergangenheit inNiedrigzinsphasen gesenkt, bei steigenden Zinsen jedoch nicht nach oben angepasst. Aus diesem Grund entstanden Zinsverluste von mehreren Tausend Euro.

Von den rund 850 Sparverträgen, die von der Verbraucherzentrale NRW geprüft wurden, können bei etwa drei Viertel Rückerstattungen gefordert werden. Der Betrag liegt dabei zwischen hundert und 13.000 Euro pro Kunde. Je höher die Einzahlungen und je länger der Sparvertrag schon läuft, umso mehr Geld kann beansprucht werden.

Wer berechnen lassen will, ob er eine Rückerstattung verlangen kann, kann sich an die Verbraucherzentrale NRW wenden. Für ein Gebühr von 50 Euro überprüfen sie die bestehenden Sparverträge.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.