Europäisches Urteil zu „Schrottimmobilien“

Gestern fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil zu den so genannten Schrottimmobilien.
Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist damit ein Ende des Albtraums in Sicht.

Die zentrale Botschaft des Urteils lautet: „Verbraucher, die nicht über die Möglichkeit zum Widerruf belehrt wurden, dürfen keine negativen finanziellen Folgen haben“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Im Schrottimmobilien-Skandal hatten Hunderttausende Verbraucher minderwertige Immobilien im Rahmen von Haustürgeschäften erworben. Finanziert wurde der Kauf über namhafte Banken . Auch wenn mit dem Urteil die Betroffenen aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihren Schrottimmobilien sitzen bleiben – entscheidend sind die mit derartigen Kapitalanlagen verbundenen finanziellen Risiken.

„Jetzt müssen die Gerichte entscheiden, ob unter Anwendung des geltenden Rechts die Banken in die Haftung genommen werden können oder, falls das nicht der Fall sein sollte, der Staat durch die fehlerhafte Umsetzung der Hautürgeschäfterichtlinie aufkommen muss.“

Edda Müller ging auch mit den Vermittlern und Banken scharf ins Gericht: „Sie haben von Anfang an gewusst, dass die verkauften Objekte überteuert waren – sie haben schamlos die Sorge der Menschen um die private Altersvorsorge ausgenutzt. Das Urteil ist die von uns lang erhoffte Antwort auf diese unseriöse Geschäftspraxis.“ Eine grob unverantwortliche Kreditvergabe dürfe nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

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