Schlechte Fotos, keine Verurteilung

Wenn die Fotos von Radarkontrollen oder Blitzampeln unscharf sind, ist der Fahrer nicht automatisch aus dem Schneider. Denn die Gerichte versuchen, die Fahrer anhand bestimmter Merkmale dennoch zu erkennen. Dabei werden jedoch strenge Anforderungen an die Beweisführung gestellt.

Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hatten über die Rechtsbeschwerde eines Mannes zu entscheiden, der auf Grund eines relativ undeutlichen Fahrer-Fotos zu 150 Euro Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war.

Das Amtsgericht hatte Vergleichsfotos zu Hilfe genommen und anhand von Charakteristika wie einem Oberlippen- und Kinnbart den Betroffenen für überführt gehalten. Dieser Einschätzung folgte das OLG nicht. Es bemängelte, das Lichtbild sei insgesamt zu unscharf und kontrastarm. Zudem sei eine Gesichtspartie durch den Rückspiegel verdeckt gewesen. Die Richter sprachen den Fahrer frei (OLG Hamm: Az. 2 Ss OWi 274/05).

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