Wohnungsübergabe: Schlüssel nicht in Briefkasten

Viele Mieter wollen schnell aus ihrer alten Wohnung ausziehen. Deswegen hat es sich eingebürgert, dass die Schlüssel nach der Ausführung der Renovierungsarbeiten und nach der Abnahme in den Briefkasten des Hausmeisters geworfen werden. Doch Vorsicht: Diese Methode kann teuer werden, wenn sie nicht individuell abgesprochen ist.

Gelangen die Schlüssel nicht fristgemäß in die Hände des Vermieters, dann gilt das Objekt unter Umständen als nicht rechtzeitig zurückgegeben und der Betroffene muss dem Eigentümer eine Nutzungsentschädigung bezahlen. So wurde es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest in einem Rechtsstreit entschieden.

Im Urteil hieß es klipp und klar: „Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Hauswarts reicht dafür (für die Rückgabe der Wohnung) nicht aus.“ Eine Ausnahme ist lediglich dann gegeben, wenn es beide Parteien genau so vereinbart haben (Landgericht Berlin: Az. 63 S 385/02).

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