Anlegerschutz bleibt Nebensache für Parteien

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass schlüssige Konzepte der Parteien für einen verbesserten Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen fehlen.
Einziger gemeinsamer Nenner aller Parteien sei die Absicht, das Kontopfändungsrecht weniger bürokratisch zu gestalten.

„Es geht nicht um Bürokratie, sondern um Mindeststandards für Transparenz und Schutz vor finanziellen Verlusten – diese Erkenntnis setzt sich erst allmählich durch“, sagte Manfred Westphal, Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen des vzbv. Dies soll überschuldeten Verbrauchern helfen. Die kritische Analyse des vzbv ergibt sich aus den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des vzbv.

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Zentrale Probleme beim Anlegerschutz sind die schwierige Beweislage und die extrem kurzen Verjährungsfristen. So sind Anleger, die beispielsweise durch falsche Informationen geschädigt wurden, gezwungen, ihre Ansprüche innerhalb von maximal drei Jahren geltend zu machen. Häufig tritt der Schaden aber erst deutlich später ein oder Anleger erfahren erst zu spät, dass ihre Anlageentscheidung auf einer falschen Informationsgrundlage beruhte.

Der vzbv setzt sich deshalb für eine Verlängerung der Verjährungsfristen ein. Außerdem sollen geprellte Anleger Zugang zu Ermittlungsergebnissen der Aufsichtsbehörden bekommen. „Nach den Plänen der Parteien werden sich besonders Anleger auf keine besseren Zeiten einstellen können“, so Westphal. So bezieht die SPD keinen klaren Standpunkt hinsichtlich der Forderungen nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen für Ansprüche wegen falscher oder unterlassender Kapitalmarktinformationen.

Auch hinsichtlich eines Zugangs geschädigter Anleger zu Ermittlungsergebnissen der Aufsichtsbehörde will sich die SPD nicht festlegen. Die CDU/CSU setzt allein auf Information und Beratung und verweist bei rechtlichen Regelungen auf Europa. Inzwischen haben Unionspolitiker jedoch angekündigt, im Falle eines Wahlsieges eine schärfere Managerhaftung einzuführen. Die FDP sieht in den vom vzbv geforderten Änderungen die Gefahr der Überregulierung.

Zudem sollen anstelle der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht der Behörden die Unternehmen freiwillig für Transparenz gegenüber ihren Aktionären sorgen. „Ein wünschenswerter, aber weltfremder Ansatz“, so Westphal. Einzig Bündnis 90/Die Grünen wollen sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen von drei auf zehn Jahre bei falschen Kapitalmarktinformationen einsetzen und Anlegern Zugang zu Ermittlungsergebnissen der Aufsichtsbehörden gewähren.

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