AOK Krankenhaus-Navigator geht online/Bundesweit erstes Suchwerkzeug mit Qualitätsindikator

Pressemitteilung der AOK 
 
Die AOK ist ab heute (24. August) mit ihrem Krankenhaus-Navigator online. 25 Millionen AOK-Versicherte können mithilfe dieses Internet-Suchwerkzeugs die für sie geeignete Klinik finden.
Im Krankenhaus-Navigator gibt man seine Postleitzahl an, wählt eine Behandlung oder Diagnose aus und gibt an, in welchem Entfernungsradius man suchen möchte. Dann erhält man eine Liste von Krankenhäusern mit Angaben darüber, wie oft die ausgewählte Behandlung/Diagnose bei AOK-Versicherten im letzten Jahr in den Krankenhäusern durchgeführt wurde.
„Damit kann sich der Versicherte erstmals anhand des Qualitätsindikators `Häufigkeit einer Behandlung´ ein Bild machen über die speziellen Erfahrungen der Krankenhäuser“, erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt zu mehr Transparenz in Sachen Qualität im Gesundheitswesen“, sagte Ahrens weiter.
Recherchiert werden können derzeit in allen 2200 deutschen Krankenhäusern sieben medizinische Behandlungsgebiete, Herz und Gefäße, Hüft- und Kniegelenk, Wirbelsäule, Geburtshilfe, Brust, Rachen- und Gaumenmandeln. Die Recherchemöglichkeiten sollen kontinuierlich ausgebaut werden. Weiter bietet der Navigator Informationen über die Krankenhausart (Uniklinik, Allgemein-, Fachklinik), die Bettenzahl und Links zur Homepage der jeweiligen Klinik.
Da meist der Hausarzt ins Krankenhaus einweise, mache der Navigator den AOK-Versicherten zum informierten Gesprächspartner seines Hausarztes bei der Entscheidung für ein Krankenhaus, erläuterte Dr. Ahrens die Zielrichtung des neuen AOK-Angebotes. Keine andere Krankenkasse biete diesen Service ihren Versicherten.
Auch für niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte wird die AOK Ende September mit einem Expertenwerkzeug zum Thema Krankenhausqualität online gehen. Basis dafür werden neben AOK-eigenen Informationen die bis Ende August von den Krankenhäusern vorzulegenden Qualitätsberichte sein. Diese Berichte der Krankenhäuser bewertete Ahrens nur als ersten Schritt in Richtung von mehr Qualitätstransparenz. Insbesondere fehle jede Verpflichtung für die Krankenhäuser, auch über Ergebnisqualität zu berichten.
Hier hoffe man auf freiwillige Zusatzinformationen von Krankenhäusern, die damit im Wettbewerb punkten könnten. Auch gebe die gesetzliche Regelung erstmals den Kassen die rechtlich sichere Möglichkeit, auf der Basis der Berichte vergleichend über Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen zu können.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.