Im Urlaub Steuern Sparen

Sommerzeit ist Reisezeit. Viele nutzen den Urlaub, um ihre Fremdsprachenkenntnisse aufzubessern. Wenn man dabei auch noch Steuern spart, macht das Lernen gleich doppelt so viel Spaß.

Urlaub an der Côte d’Azur oder in den Anden? Und das alles mit Unterstützung des Finanzamts? Ein Traum, den allerdings nicht alle Sprachschüler erfüllt bekommen, denn Fremdsprachenkenntnisse gehören zur Allgemeinbildung. Und die ist Privatvergnügen – sagt der Bundesfinanzhof. In bestimmten Fällen können die Kosten für einen Sprachkurs dennoch steuermindernd abgesetzt werden.

Der Lernaufenthalt wird dann steuerlich unterstützt, wenn Sie die Sprache konkret für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Wenn Sie beispielsweise für einen französischen Konzern arbeiten und „en français“ parlieren müssen, häufig Geschäftsreisen ins Ausland machen oder fremdsprachige Fachliteratur lesen, wird das Finanzamt die Kurskosten als Werbungskosten anerkennen.

Als Werbungskosten absetzbar sind neben den Kursgebühren auch die Fahrt- oder Flugkosten sowie Verpflegungs- und Unterkunftskosten in nachgewiesener Höhe. Aber auch Lernmittel wie Bücher, Sprachkassetten oder Lernsoftware zählen zu den Werbungskosten.

Übrigens: Auch Sprachkurse in Deutschland sind absetzbar, sofern sie die gelernte Fremdsprache im Beruf benötigen.

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