Wer dieses Jahr für die Flutopfer in Südostasien gespendet hat, kann die Spende in der
Denn die Finanzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf ein unbürokratisches Verfahren zur Anerkennung von Spenden für Flutopfer in Asien geeinigt.
Danach sind Spenden zur Hilfe für Seebebenopfer als Förderung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigt.
Nach einer Verfügung des Bundesfinanzministeriums (Az.: IV C 4 S 2223)
reicht ein vereinfachter Spendennachweis in Form eines Einzahlungsbelegs oder einer Buchungsbestätigung.
Die Zahlung muss allerdings auf ein Sonderkonto einer als gemeinnützig anerkannten Organisation erfolgt sein. Bei Online-Banking reicht ein PC-Ausdruck über den Überweisungsvorgang. Die Regelung gilt für Spenden, die bis zum 30. Juni 2005 getätigt wurden.