Schadensfreiheitsklasse nach Scheidung behalten

Rund 200.000 Ehen werden in Deutschland jährlich geschieden. Da bei vielen Versicherungen ein Paar gemeinsam abgesichert ist, sollten sich vor allem die Frauen noch während der Trennungsphase über den späteren Versicherungsschutz Gedanken machen.

Der gesetzliche Hintergrund: Bei Ehepaaren gilt der gemeinsame Schutz meist bis zur rechtskräftigen Scheidung, bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften endet er in der Regel mit dem Auszug eines Partners aus der gemeinschaftlichen Wohnung. Nur derjenige, der als (Haupt-) Versicherungsnehmer in der Police eingetragen ist, behält den Schutz.

„Bei Kfz-Versicherung en läuft das Auto in der Regel auf den Mann. Selbst bei zwei Fahrzeugen in einer Familie ist häufig nicht die Frau Versicherungsnehmerin, sondern der Zweitwagen ist ebenfalls auf den Mann angemeldet“, erläutert Andrea Schmitz, Marketing Managerin Deutschland von Ineas.

Bei fast allen Versicherern ergibt sich dann folgende Situation: Bei der Trennung behält der Mann den Schadenfreiheitsrabatt, während die Frau wieder hoch eingestuft wird, obwohl sie jahrelang unfallfrei gefahren ist.

„Als wir mit LadyCarOnline eine Kfz-Versicherung

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