Wenn die Verkehrsopferhilfe helfen muss

Was passiert, wenn sich nach einem Autounfall herausstellt, dass der
Unfallverursacher nicht versichert ist? Für solche Fälle haben die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer 1963 den Verein Verkehrsoperhilfe gegründet.

Über 110.000 Entschädigungsanträge mit einer Summe von über einer Milliarde Euro habe der Verein seit seinem Bestehen bearbeitet, berichtet das WDR-Magazin „Marktjournal“.

Finanziert wird der Entschädigungsfonds durch die Beiträge aller Kfz-Versicherer. Für Sachschäden werden maximal 500.000 Euro bezahlt. Personenschäden werden mit bis zu 2,5 Millionen Euro ausgeglichen. Rund 2000 Unfallopfer stellten jährlich Ansprüche gegen den Verein, so das „Marktjournal“.

In folgenden Fällen sollten Geschädigte sich an die Verkehrsoperhilfe wenden:

1. Der Unfallverursacher ist nicht oder nicht mehr haftpflichtversichert.
2. Fahrerflucht: Der Unfallverursacher kann nicht ermittelt werden.
3. Vorsatz: Der Unfallverursacher hat den Unfall absichtlich herbeigeführt oder Schäden billigend in Kauf genommen.
4. Insolvenz: Die gegnerische Unfallversicherung ist zahlungsunfähig.
5. Unfälle im Ausland: Die Verkehrsoperhilfe zahlt, wenn die ausländische Versicherung länger als drei Monate für die Bearbeitung des Falles braucht oder keinen Beauftragten für die Schadensabwicklung in Deutschland ernannt hat.

Grundsätzlich ist der Verein nur zuständig für Unfälle durch Kraftfahrzeuge. Verursachen Fußgänger, Radfahrer oder Rollschuhfahrer einen Schaden, springt die Verkehrsopferhilfe nicht ein. Sie übernimmt die Kosten auch nur dann, wenn die Geschädigten nicht noch von einer anderen Stelle Geld bekommen können.

Die Verkehrsopferhilfe zahlt zum Beispiel keine Krankenhauskosten, wenn der Geschädigte krankenversichert ist. Blechschäden und so genannte Sachfolgeschäden, zum Beispiel Abschleppkosten, übernimmt sie nicht. Schaden an Gepäck, Ladung oder am Mauerwerk eines Hauses dagegen werden bezahlt.

Um eine Entschädigung zu erhalten, genügt ein formloser schriftlicher Antrag bei der Verkehrsopferhilfe in Hamburg. Der Unfall darf allerdings nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Zur Webseite der Verkehrsoperhilfe e.V. geht es hier

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