Aktienverkauf unter Hartz VI

Bevor man Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) hat, muss man vorhandenes Vermögen verwerten, sofern es die erlaubten Freibeträge übersteigt und die Verwertung zumutbar ist. Doch wie verhält es sich mit Aktien, die naturgemäß in ihrem Wert stark schwanken können?

Die Arag-Rechtsschutzversicherung weist darauf hin, dass die Agentur für Arbeit bei dieser Art Vermögen nicht so lange wartet, bis die Aktien ein gutes Ergebnis erzielen. Vielmehr wird mit dem Zeitwert gerechnet. Und liegt das Gesamtvermögen über dem Vermögensfreibetrag, kann ein arbeitsloser Aktienbesitzer zum Verkauf gedrängt werden.

Grund: Wertverluste bei Aktien gelten nicht als unwirtschaftlich; sie sind vielmehr normal. Anders verhält es sich nach Information der Arag Experten bei anderen Vermögenswerten wie z.B. Grundstücken. Liegt der mögliche Preis hier bei weniger als 90% des Verkehrswertes, gilt ein Verkauf als unwirtschaftlich und entfällt.

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