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Damit soll dem „Phishing“ der Boden entzogen werden, da das Limit den Betrugsversuch unattraktiver macht. Im Sommer wird zudem das TAN-Verfahren geändert. Künftig wird die dem Kunden nach dem Zufallsprinzip den Einsatz einer bestimmten Transaktionsnummer (TAN) aus seiner TAN-Liste vorgeben.
Das Überweisungslimit von 3.000 Euro gilt nicht für Lastschriften, Daueraufträge oder beleghafte Überweisungen. Bereits seit einem Jahr haben
-Kunden auch die Möglichkeit, sich nur kurzfristig gültige TANs per SMS aufs Handy schicken zu lassen.