Das gläserne Konto kommt

Die staatliche Überwachung von Bankkonten kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant zum 1. April in Kraft treten. (Aktz. 1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05) Fortan kann der Fiskus sämtliche Konten in Deutschland einsehen, ohne dass die Betroffenen informiert werden müssen.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte damit eine einstweilige Anordnung gegen den Abruf der Daten ab. Sie verwarfen damit den Antrag einer Volksbank und mehrerer Bankkunden. Über eine Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben des Gerichts noch entschieden. Dieses Verfahren kann aber noch Monate dauern.

Das Gesetz ermöglicht ab dem ersten April die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kontoinhabers und weiterer Verfügungsberechtigter – nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen. Diese Daten müssen bereits heute von Banken und Sparkassen an die so genannte Kontenevidenzzentrale (KEZ) übermittelt werden.

Neu ist allerdings, dass zukünftig nicht nur Strafverfolger, sondern auch Finanzämter und Sozialämter auf Kontostammdaten zugreifen dürfen. Dafür ist kein richterlicher Beschluss notwendig. Zudem müssen die Betroffenen weder vorab noch nachträglich von dem Zugriff informiert werden.

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