Keine Erstattung mehr für Sondennahrung

Im Februar wurde eine Neufassung der Arzneimittelrichtlinie zur Verordnung von Trink- und Sondennahrung beschlossen. Danach wird künstliche Ernährung nur noch in Ausnahmefällen über ein Kassenrezept verordnet werden können. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses hervor, der die Neufassung der Richtlinie beschlossen hat.

Von den Streichungen sind besonders Patienten betroffen, die zu Hause oder in Pflegeheimen leben. Dazu gehören Krebskranke, Patienten mit neurologischen Grunderkrankungen oder erblichen Stoffwechselstörungen. Nur Patienten, die wegen Erkrankungen in Rachen oder Speiseröhre nicht mehr essen können, haben noch Anspruch auf Kostenübernahme. Bei Klinikaufenthalten wird die Sondennahrung aber weiterhin bezahlt.

Der Geschäftsführer des Diätverbandes, Norbert Pahne, bezeichnete die neu vorgelegte Fassung der Richtlinie als „bürokratisches Monstrum“. „Aus der ursprünglich zehnzeiligen Vorschrift sind 40 Seiten geworden, die jeden Arzt überfordern und viele Patienten im Regen stehen lassen“, meinte er gegenüber der Internet-Plattform CareLounge.

Pahne und andere Verbandsvorstände appellierten an das Bundesgesundheitsministerium, die Vorschrift wegen gravierender Fehler zu beanstanden. Sollte das Ministerium innerhalb der nächsten acht Wochen keine Einwände erheben, treten die neuen Richtlinien in Kraft.

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