Notausgang Steueramnestie?

Strafrechtliche Konsequenzen

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Auch sollte man nie die strafrechtlichen Konsequenzen einer Entdeckung vergessen. Wer die Amnestie nicht nutzt, kann später auch strafrechtlich belangt werden. Auskunft über das Strafmaß bei Steuerhinterziehung geben so genannte Strafmaßtabellen.

Diese Tabellen sind jedoch nicht verbindlich, sondern geben Auskunft über bislang gefällte Entscheidungen, die regional sehr unterschiedlich sein können.

Nachfolgend einige Angaben aus der Zeitschrift „Praxis Steuerstrafrecht“ (PStR 1998, 224 f.): In Hamburg sind bei 5000 Euro hinterzogenen Steuern 100 Tagessätze vorgesehen, bei 10.000 Euro 200 Tagessätze und bei 50.000 Euro 360 Tagessätze. In Köln sind die Richter verständnisvoller. Dort werden bei 5000 Euro hinterzogenen Steuern 30 Tagessätze, bei 10.000 Euro 120 Tagessätze und bei erst bei 50.000 Euro ebenfalls 360 Tagessätze verlangt.

Wer sich ganz genau mit der Steueramnestie befassen möchte, findet einen genauen Leitfaden für Steuersünder im
Manager-Magazin.

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