Notausgang Steueramnestie?

Billiger als Selbstanzeige

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Die Steueramnestie schafft nicht nur die Möglichkeit, nachts ohne Gewissensbisse zu schlafen, sondern bietet auch finanzielle Vorteile.
Wer die steuerbefreiende Erklärung nach dem Amnestiegesetz beim Finazamt einreicht, muss viel weniger Steuern zahlen, als bei einer Selbstanzeige.

Wer beispielsweise seit 1993 Zinserträge von 100.000 Euro im Ausland erwirtschaftet hat, müsste laut Amnestieregelung 21.000 Euro Steuern nachbezahlen. Bis zum 30. März zahlen Steuersünder einen Satz von 35 Prozent auf 60 Prozent der verschwiegenen Einnahmen. Also: 100.000 Euro x 60% x 35 % = 21.000 Euro.

Im Fall einer Selbstanzeige würde derselbe Anleger 45.000 Euro berappen.
Dann beträgt der Steuersatz nämlich 50 Prozent auf die Auslands-Einnahmen – allerdings abzüglich der Verwaltungskosten, die in diesem Beispiel 10.000 Euro betragen. Also: (100.000-10.000) x 50% = 45.000 Euro.

Da es bei der Amnestieregelung nicht möglich ist, Werbungskosten abzuziehen, kann unter Umständen eine Selbstanzeige günstiger sein. Wer nur geringe Einkünfte, aber dafür hohe Kosten hatte, fährt mit einer Selbstanzeige möglicherweise besser.

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