Gläserne Bankkunden: Das Bankgeheimnis bröckelt

Immer mehr Behörden können in Zukunft die Bankverbindungen der Bundesbürger abfragen. Ab April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die etwas mit Einkommen und Einkünften zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Betroffen sind neben den Empfängern des neuen Arbeitslosengeldes II auch Empfänger von Wohngeld und Bafög.

Die Behörden können Informationen zum Kontostand, über Aktienbestände oder Geldbewegungen bei den Banken anfordern. Die Grundlage, die das Bankgeheimnis bröckeln lässt, ist ein Abschnitt im „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“.

Wie ein Sprecher des Bundesamts für Finanzen, der Dachbehörde aller Finanzämter, gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ sagte, gehe das neue Recht noch viel weiter: Über die zuständigen Finanzämter könnten Daten von allen Behörden abgefragt werden, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie „Einkünfte“, „Einkommen“ oder „zu versteuerndes Einkommen“ eine Rolle spielten.

Um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können, wurde nach den Terror-Anschlägen vom 11. September das automatisierte Kontenabfragesystem eingerichtet. Die Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) können seither prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen.

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