AOK: Taschengeldempfänger von Zuzahlungen befreien

Pressemitteilung der AOK
 
Taschengeldempfänger in Pflegeheimen sollen künftig von der Praxisgebühr befreit werden und keine Zuzahlung zu Arznei- und Heilmittel mehr leisten müssen. Dies fordert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens.
Bei einer praxisgerechten Vereinfachung der Befreiungsregelung von Zuzahlungen solle der Gesetzgeber „mit sozialem Augenmaß“ und mit Mut zu einfachen Lösungen, die verwaltungsintensiven Befreiungsregelungen umgestalten. Eine generelle Befreiung der Taschengeldempfänger würde Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung von acht bis neun Millionen Euro zur Folge haben.
„Angesichts des geringen Taschengeldes und der sozialen Situation der Betroffenen sollte der Gesetzgeber nicht nur die Finanzen im Auge haben“, so Ahrens. Zudem sei der bürokratische Aufwand, der bei den Kassen durch die aufwendige Prüfung für die Zuzahlungsbefreiung entstehe, unverhältnismäßig hoch. Bisher müssen auch Bewohner von Pflegeheimen, die Sozialhilfe beziehen und nur ein geringes Taschengeld erhalten, Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zahlen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.