Pressemitteilung der
Taschengeldempfänger in Pflegeheimen sollen künftig von der Praxisgebühr befreit werden und keine Zuzahlung zu Arznei- und Heilmittel mehr leisten müssen. Dies fordert der Vorstandsvorsitzende des -Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens.
Bei einer praxisgerechten Vereinfachung der Befreiungsregelung von Zuzahlungen solle der Gesetzgeber „mit sozialem AugenmaÓ und mit Mut zu einfachen Lösungen, die verwaltungsintensiven Befreiungsregelungen umgestalten. Eine generelle Befreiung der Taschengeldempfänger würde Mehrausgaben für die gesetzliche von acht bis neun Millionen Euro zur Folge haben.
„Angesichts des geringen Taschengeldes und der sozialen Situation der Betroffenen sollte der Gesetzgeber nicht nur die Finanzen im Auge haben“, so Ahrens. Zudem sei der bürokratische Aufwand, der bei den Kassen durch die aufwendige Prüfung für die Zuzahlungsbefreiung entstehe, unverhältnismäÃig hoch. Bisher müssen auch Bewohner von Pflegeheimen, die Sozialhilfe beziehen und nur ein geringes Taschengeld erhalten, Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zahlen.