Steuervorteil beim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks

Wer eine Immobilie erwirbt, zahlt an das Finanzamt Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Beim Kauf eines noch nicht erschlossenen Grundstücks lässt sich jedoch durch Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerlast des Erwerbers drücken.

Die Quelle Bausparkasse gibt hierzu ein Beispiel: Ein Grundstückskäufer erwirbt ein unerschlossenes Grundstück für 200.000 Euro. Der Verkäufer hat mit der Gemeinde bereits einen wirksamen Vertrag über die Ablöse künftig entstehender Erschließungskosten nach Paragraf 133 Abs. 5 Baugesetzbuch geschlossen, den vereinbarten Betrag von 50.000 Euro aber noch nicht entrichtet. Diese Zahlungsverpflichtung übernimmt nun der Käufer.

Das Finanzamt darf die Grunderwerbsteuer nur ausgehend von 200.000 EUR berechnen.
In einem vor dem Bundesfinanzhof zu verhandelten Fall wollte die Finanzbehörde jedoch die Grunderwerbsteuer auch auf die künftigen Erschließungskosten, also auf insgesamt 250.000 Euro kassieren. Dies sahen die Richter jedoch anders. Die übernommene Zahlungsverpflichtung sei nicht Teil der Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks (Az. II R 31/02).

Es empfiehlt sich demnach, dass in so einem Fall nicht der Verkäufer noch die Ablösesumme entrichtet, sondern der Käufer die Verpflichtung zu deren Zahlung vertraglich übernimmt. „Dies reduziert die entstehende Grunderwerbsteuerlast“, so Jörg Hofmann.

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