In der Regel bitten
Wird zum Beispiel für den Austausch von Sicherheiten für ein Darlehen ein bestimmter Prozentsatz des Darlehens oder eine Mindestpauschale verlangt, müssen Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie berechtigt sind, der Bank einen geringeren Kostenaufwand nachzuweisen.
Auch bei der Ermittlung eines Vorfälligkeitsentgelts bei vorzeitiger Kreditkündigung dürfen
keine Pauschalbeträge festlegen, ohne ihren Kunden ausdrücklich den Nachweis zu gestatten, dass der Aufwand in Wirklichkeit geringer ist. Fehlen diese Hinweise in der Gebührenklausel, ist diese unwirksam und das Kreditinstitut darf sich nicht auf sie berufen.Folglich müssen der Aufwand für die Sonderleistung und die dafür angesetzten Kosten dem Kunden gegenüber spezifiziert dargelegt und im Streitfall auch bewiesen werden. Bankkunden, die Zweifel an den von ihrer Bank für Sonderleistungen geforderten Entgelten haben, können ihren Vertrag bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Sollten sich dabei rechtswidrige Klauseln ergeben, mahnt die Verbraucherzentrale das betreffende Institut ab, diese zukünftig nicht mehr zu verwenden.
Von unzulässigen Klauseln betroffenen Kunden eröffnet sich die Möglichkeit, die berechneten Entgelte anzufechten. Hilfe leisten die Verbraucherzentralen der Länder.