Alte Heizkessel austauschen, sonst droht Bußgeld

Viele Besitzer von Altbauimmobilien müssen sich beeilen. Spätestens am 1. November 2004 läuft die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) aus. „Danach dürfen sämtliche Heizungsanlagen in Deutschland die darin festgelegten Grenzwerte von neun bis elf Prozent Abgasverlust je nach Größe des Heizkessels nicht mehr überschreiten“, warnt die Quelle Bausparkasse betroffene Hausbesitzer.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht umgerüstet hat, muss mit einem saftigen Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar mit einer Heizungsstilllegung rechnen. Expertenschätzungen gehen noch immer von mehr als einer halben Million zu erneuernden Heizungsanlagen aus. Um Engpässe zu vermeiden, appellieren Heizungsbauer und Schornsteinfegerhandwerk gemeinsam mit der Heizgeräteindustrie an die Betroffenen, die Frist nicht bis zuletzt auszureizen.

Ein dringender Grund ist zudem die Umweltbelastung. Die Emissionswerte einer modernen Ölheizung liegen beispielsweise um mehr als 50 Prozent niedriger als die einer veralteten Anlage. Der Ausstoß an Kohlendioxid reduziert sich bei der modernen Ölheizung um rund ein Drittel.

Welche Art der Heizungsmodernisierung die jeweils geeignete ist, darüber informieren die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen. Eine moderne Variante wäre die solare Heizungssanierung. Das Bundesamt für Wirtschaft bietet Hauseigentümern hier einen Zuschuss in Höhe von 110 Euro pro installiertem Quadratmeter Kollektorfläche. Die KfW vergibt zudem zinsgünstige Darlehen aus dem Gebäudesanierungsprogramm, die über die Hausbanken oder die Quelle Bausparkasse beantragt werden können.

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