Mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung sparen Rentner Steuern

Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über den Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag von insgesamt 1.421 Euro hinaus steuerfrei einnehmen.

Voraussetzung ist, das jährliche Einkommen überschreitet nicht den Betrag von derzeit 7.802 Euro (Grundfreibetrag 7.664 Euro zuzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro, zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro).

Wichtig: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der wesentlich niedrigere so genannte Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils beträgt bei Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren 27 Prozent der Rente. Bei einer Rente von 1.000 Euro sind demnach nur 270 Euro steuerpflichtig. Bei früherem Renteneintrittsalter ist der Ertragsanteil höher. Wer zum Beispiel mit 63 Jahren in Rente geht, kommt auf einen Ertragsanteil von 29 Prozent.

Da also nur ein kleiner Teil der Rente steuerpflichtig ist, schöpft die Mehrzahl der Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann deshalb für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über dem Sparer-Freibetrag liegen.

Der Bundesverband deutscher Banken

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