Unberechenbar: Heilpraktiker und ihre Abrechnungen

Herbert K. ist maßlos enttäuscht. „Ich suchte den Heilpraktiker auf, weil ich mich erkundigen wollte, ob er meine Schlafstörungen beheben kann. Wir unterhielten uns eine halbe Stunde ganz angeregt. Dann drückte er mir ein Tütchen mit Kügelchen in die Hand. Zwei Tage später erhielt ich eine Rechnung über 160 Euro für eine Erstuntersuchung.“

e die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (http://www.vzsa.de) meldet, ist dies kein Einzelfall. Mit zunehmender Einschränkung der Krankenkassenleistungen steigt die Zahl der Verbraucher, die einen Heilpraktiker aufsuchen. Zeitgleich mehrten sich die Anfragen, Heilpraktikerrechnungen zu überprüfen, weil es sich lediglich um Pauschalabrechnungen handelt, die weder die Diagnose noch die angewandte Therapie aufführen. Konfrontiert mit den eigenen Abrechnungen würden die Heilpraktiker dann oft darauf hinweisen, dass sie in der Gestaltung ihrer Abrechnung frei seien.


Ganz so ist es jedoch nicht. Die Vergütung der Heilpraktikerleistung ist zwar der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages aber über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Und diese übliche Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), einer Zusammenstellung der durchschnittlichen Gebühren, festgestellt durch eine bundesweite Umfrage unter allen niedergelassenen Heilpraktikern.


Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt, mit dem Heilpraktiker sofort im ersten Gespräch eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung sollten die Verbraucher schriftlich treffen. Gleichzeitig sollten Heilpraktiker bei längeren Behandlungen einen schriftlichen Kostenvoranschlag abgeben, so dass eine ausreichende Transparenz gesichert ist.


Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker als auch eine Mustervereinbarung zur Anwendung dieses Gebührenverzeichnisses sind in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erhältlich.

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