Doppelte Haushaltsführung ist bald unbegrenzt absetzbar

Wenn jemand zu weit von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, kommt es nicht selten vor, dass er zwei Haushalte führen muss. Bisher durften Steuerzahler die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nur über einem Zeitraum von zwei Jahre steuerlich geltend machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr die Zweijahresfrist für verfassungswidrig erklärt hatte, darf zukünftig der Zweithaushalt unbefristet steuermindernd als Werbungskosten angerechnet werden.

Bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung handelt es sich also um ein Steuerprivileg, das nicht nur, aber vor allem gutverdienenden Karrieremenschen nützt. In Einzelfällen kann es sich sogar lohnen, nach dem Wechsel an eine andere Arbeitsstätte die alte Wohnung zu behalten, nur um Steuern zu sparen. Der Familienstand ist kein entscheidendes Kriterium.

Vor rund sieben Jahren hatte die damalige CDU/FDP-Regierung die Zweijahresfrist für die doppelte Haushaltsführung eingeführt, um die mehr Einnahmen in die Staatskasse zu spülen. Die jetzige Regierungskoalition stellt also mit der nun anstehenden Gesetzesänderung die alte Rechtslage wieder her. Die Mehrheit im Parlament dürfte der neuen Regelung sicher sein, schließlich führen fast alle Bundestagsabgeordneten in Berlin einen zweiten Haushalt.

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