Beitragserhöhung: BKK KM direkt und NOVITAS Vereinigte BKK fusionieren

Die neue NOVITAS Vereinigte BKK entsteht aus dem Zusammenschluss der Bonner BKK KM direkt und der bisherigen NOVITAS Vereinigte BKK. Für Mitglieder der BKK KM direkt wird der Beitragssatz von 12,9% auf 14.3% steigen. Betroffen sind rund 180.000 Mitglieder der Kasse. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 38.000 Euro pro Jahr bezahlt dann jährlich 266 Euro mehr als bisher. Den gleichen Betrag bezahlt noch einmal der Arbeitgeber.

Die BKK KM direkt wird verschwinden. Die neue Kasse übernimmt den Namen Novitas Vereinigte BKK. Für Mitglieder der NOVITAS Vereinigte BKK ändert sich durch die Fusion wenig, sie zahlen bereits den recht hohen Beitragssatz von 14,3%. Besonders ärgerlich ist die Fusion allerdings für alle Mitglieder der BKK KM direkt: Nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes besteht kein Sonderkündigungsrecht bei der Fusion zweier Kassen und einer damit einhergehenden Beitragserhöhung für die Mitglieder einer der beiden fusionierenden Kassen.

Die Stiftung Warentest weist allerdings darauf hin, dass sich die meisten Mitglieder der BKK KM direkt trotzdem eine neue und günstigere Krankenkasse suchen können. Ein Kündigungsrecht besteht für all jene, die bereits seit 18 oder mehr Monaten Mitglied in einer der beiden Kassen sind. Nur bei einem Kassenwechsel beginnt die 18-Monatsfrist von neuem. Bei Fusionen wird auch die Dauer der Mitgliedschaft vor der Fusion angerechnet.

Dennoch können nach Ansicht der Stiftung Warentest Krankenkassenmitglieder auch ohne 18-monatige Mitgliedschaft die Kasse wechseln und der BKK KM direkt den Rücken kehren. Möglich werde dies durch eine Gesetzeslücke und den umstand, dass die BKK KM bereits zum 1. Oktober 2002 den Beitragssatz – damals von 11,7 auf 12,9 Prozent – erhöht hat. Die alte Beitragserhöhung berechtige auch jetzt noch zum Wechsel der Krankenkasse.

Bis zum Jahr 2002 war der Kassenwechsel wegen einer Beitragserhöhung nur innerhalb von zwei Monaten möglich. Offenbar durch ein Versehen blieb diese Frist bei einer Änderung des Sozialgesetzbuchs auf der Strecke. Erfreuliche Folge für Versicherte: Auch viele Monate nach einer Beitragserhöhung können sie noch kündigen.

Zum Verbleib in der neuen Kasse sind damit nur Mitglieder der BKK KM gezwungen, die der Kasse erst im Oktober 2002 oder später beigetreten sind. Ihnen bleibt nach Ansicht der Warentester allerdings immer noch die Möglichkeit, juristisch Widerstand zu leisten. Sozialgerichte haben über das Sonderkündigungsrecht bei fusionsbedingten Beitragserhöhungen bislang nicht entschieden. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind also nicht schlecht, da die Auffassung des Bundesversicherungsamtes nicht rechtsverbindlich ist.

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