Kontokündigung nach mehrfacher Überziehung zulässig

Überzieht der Kunde einer Bank sein Girokonto mehrfach, so kann das Kreditinstitut die Geschäftsbeziehung unter Umständen einseitig kündigen. Das entschied auch das Oberlandesgericht Frankfurt. Wie das Gericht mitteilte, ist die Bank dann möglicherweise auch berechtigt, die SCHUFA über die Kündigung zu informieren (Az.: 16 U 92/2002).

Die Frankfurter Richter haben mit ihrer Entscheidung den Antrag eines Bankkunden abgewiesen, der gegen seine Bank eine einstweilige Verfügung erwirken wollte. Das Konto wurde gekündigt, weil der Kunde den Kreditrahmen auf seinem Girokonto mehrfach überschritten hatte. Zudem wurde die Kündigung der SCHUFA gemeldet. Gegen diese Maßnahmen wollte der Kläger vorgehen.

Die mehrfache Überschreitung des Kreditrahmens stelle in diesem Fall aber eine ¿besonders grobe Verletzung vertraglicher Pflichten¿ dar, entschied das Oberlandesgericht. Auch die Mitteilung an die SCHUFA sei berechtigt gewesen, weil die Bank bereits zuvor Kreditüberziehungen des mehrfach Kunden beanstandet und dessen Wunsch auf Erhöhung des Kreditrahmens ausdrücklich abgelehnt hatte.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.