Die Versicherungen definieren Risikopersonen unterschiedlich. Zu den Risikopersonen zählen Personen, die den Versicherungsfall verursachen können. Meist handelt es sich um Verwandte der versicherten Person, Ehe- und Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und andere Verschwägerte. Sogar Betreuungspersonal, das pflegebedürftige Angehörige oder Minderjährige betreut, die nicht mit auf Reisen sind, werden zum Kreis der Risikopersonen gezählt.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter