Die Versicherungen definieren Risikopersonen unterschiedlich. Zu den Risikopersonen zählen Personen, die den Versicherungsfall verursachen können. Meist handelt es sich um Verwandte der versicherten Person, Ehe- und Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und andere Verschwägerte. Sogar Betreuungspersonal, das pflegebedürftige Angehörige oder Minderjährige betreut, die nicht mit auf Reisen sind, werden zum Kreis der Risikopersonen gezählt.
Schlagwort: Risikoperson
Wie sind eintretende Versicherungsfälle durch Risikopersonen versichert?
Versicherungsfälle, die durch so genannte Risikopersonen verursacht werden, sind abgesichert, wenn sie in der Police aufgenommen sind. Ein Beispiel: Eine Gruppe von vier Studienfreunden will gemeinsam verreisen. Einer der vier erkrankt und kann nicht mitfliegen. Deshalb möchten aber auch die anderen drei den Urlaub nicht antreten. Ihre Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt in diesem Fall in Kraft, da der Erkrankte eine Risikoperson für die gesamte Gruppe darstellt.