Die Versicherungen definieren Risikopersonen unterschiedlich. Zu den Risikopersonen zählen Personen, die den Versicherungsfall verursachen können. Meist handelt es sich um Verwandte der versicherten Person, Ehe- und Lebenspartner, Stiefeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und andere Verschwägerte. Sogar Betreuungspersonal, das pflegebedürftige Angehörige oder Minderjährige betreut, die nicht mit auf Reisen sind, werden zum Kreis der Risikopersonen gezählt.