Beruhigt schlafen können die Kunden, die ihr Geld bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe angelegt haben. Die Einlagen sind in unbegrenzter Höhe gesichert. Diese Sicherung wird dadurch erreicht, dass die Sparkassen, Landesbankkonzerne und Landesbausparkassen in einem Notfall füreinander einstehen würden. Neben den privaten Geldeinlagen sind auch sämtliche Geldanlagen gewerblicher Anleger in vollem Umfang abgesichert.
Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) schützt bei den ihr angeschlossenen Instituten die Einlagen zu 100 Prozent ohne Begrenzung. Die Sicherung erstreckt sich auf alle Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden.
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Der freiwillige VÖB-Einlagensicherungsfonds schützt alle Geldanlagen, die den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von 50.000 Euro übersteigen und gilt für Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die Sparguthaben, Sichteinlagen, Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bei den teilnehmenden Banken angelegt haben. Das bedeutet, auch der VÖB bietet einen hundertprozentigen Schutz der Einlagen seiner Kunden.
Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds
An erster Stelle unterliegen die privaten Bausparkassen der gesetzlich vorgesehenen Sicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Dadurch sind 50.000 Euro pro Kunde abgesichert.
Darüber hinaus gewähren die privaten Bausparkassen einen freiwilligen Schutz, der über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus geht:
Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V.: Hier werden die Bauspareinlagen einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert. Bei sonstigen Einlagen privater Kunden, wie z. B. Festgeldern, werden einschließlich Zinsen bis zu 250.000 Euro je Kunde gesichert.
EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ist der Entschädigungsanspruch begrenzt auf 90 Prozent der Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die Gesamtforderung gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen und ist damit unabhängig von der Anzahl der Konten- oder Depotzahl.
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Barclays Bank | Festgeld | 3,00% |
| 2 | IKB direkt | Festgeld | 3,00% |
| 3 | SKG Bank | Festgeld | 3,00% |
Mitte April hat die Europäische Zentralbank (EZB), die Leitzinsen auf 1,25 Prozent angehoben. Ein Grund war, dass man auf die zuletzt deutlich gestiegene Inflationsrate in den Euro-Ländern r ... weiter
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