Überflutungen durch Dauerregen: Was Hausbesitzer beachten sollten

Dauerregen hat in den Nachbarländern Tschechien und Polen schweren Überflutungen verursacht. Am Pfingstwochenende soll die aus Polen kommende Hochwasserwelle auch Brandenburg erreichen. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt davor, Hochwasserschäden übereilt in Eigenregie zu beheben und damit unnötige Risiken einzugehen.

Hochwasser und Überschwemmungen können große Schäden anrichten – auch in Wohnungen und Kellern. „Für die Bewohner ist es ein absoluter Alptraum. Bei solchen Regenfällen gelangt das Wasser durch Türen oder Fenster ins Haus oder es kommt zum Rückstau und das Wasser dringt durch Gullys, Waschbecken oder Toiletten ein“, so Richard Münz, Schadenexperte beim R+V-Infocenter. Gut, wer vorgesorgt und die zusätzliche Deckung der Elementarschäden in seiner Gebäudeversicherung vereinbart hat. Denn diese springt bei Schäden durch Hochwasser ein und übernimmt die entstehenden Kosten – beispielsweise für die Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens. Eine Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung kann in der Hausratversicherung eingeschlossen werden.

Wer versichert ist, sollte den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden – die meisten Anbieter haben eine Schadenhotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die Betroffenen auch Informationen, was sie als nächstes tun sollen.

Schon bei den Aufräumarbeiten gilt es zudem einiges zu beachten. So sollte man beispielsweise den Keller erst dann auspumpen, wenn der Wasserstand außen sinkt. „Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt, es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die ganze Statik des Gebäudes in Gefahr“, erklärt Janette Bohne, Geschäftsführerin der Sprint Sanierungs GmbH, einem Sanierungsunternehmen, das sich auf die Beseitigung von Elementarschäden spezialisiert hat. Sobald jedoch der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme – die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter.

Pressemitteilung der R+V Versicherung

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