Schlagwort: Sturmschäden

Wie Hausbesitzer ihr Eigentum am besten gegen Frühjahrsstürme sichern können

Noch sind die Temperaturen meist niedrig. Wenig deutet darauf hin, dass der Frühling vor der Tür steht und bald wieder schwere Frühjahrsstürme über Deutschland ziehen werden. Vor fast genau einem Jahr erinnerte uns Sturmtief „Xynthia“ daran, dass wir auch in Deutschland immer häufiger mit extremen Wetterereignissen rechnen müssen. Der Sturm, der mit über 200 Stundenkilometern über Westeuropa raste, verursachte große Schäden: Orkanböen entwurzelten Bäume, deckten reihenweise Dächer ab und wirbelten Baustellenteile durch die Luft.
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Was zahlt die Versicherung bei Hochwasser?

Das derzeitige Tauwetter bringt vielerorts die Flüsse zum Anschwellen. Sorgenvoll blicken die Anwohner auf die Pegelstände der vielen Flüsse in deutschen Hochwassergebieten. Die Lage ist angespannt – zum Wochenanfang werden die Pegelhöchststände erwartet.
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ARAG informiert über Sturmschäden

Deutschland ächtzt unter der Hitze. Da kommt ein kühlendes und klärendes Gewitter so manchem sehr gelegen. Was ein heftiges Sommergewitter mit Orkanböen und Hagel neben der ersehnten Abkühlung jedoch auch mit sich bringen kann sind abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume. Da kommt unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt. Nach Auskunft der ARAG Experten werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.

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Überflutungen durch Dauerregen: Was Hausbesitzer beachten sollten

Dauerregen hat in den Nachbarländern Tschechien und Polen schweren Überflutungen verursacht. Am Pfingstwochenende soll die aus Polen kommende Hochwasserwelle auch Brandenburg erreichen. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt davor, Hochwasserschäden übereilt in Eigenregie zu beheben und damit unnötige Risiken einzugehen.
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Sturmschäden: Teilkasko besser als Vollkasko

Bei einem schweren Sturm werden durch herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Baugerüste und Baumteile häufig Fahrzeuge beschädigt. Der ADAC weist darauf hin, dass solche Schäden bei Windstärken über acht von der Teilkaskoversicherung übernommen werden und zwar dann, wenn ein Fahrzeug unmittelbar durch den Sturmeinfluss beschädigt wurde.
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Sturmtief „Xynthia“: Betroffene sollen sich schnell an ihren Versicherer wenden

Die Betroffenen des Sturmtiefs „Xynthia“ sollen sich schnell mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und ihre Schäden melden. Das raten die deutschen Versicherer ihren Kunden. „Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert, denn ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden auf. Die Versicherer werden ihren Kunden schnell und unbürokratisch helfen und können auch den Kontakt zu Handwerkern herstellen“, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin mit. Von Windstärke acht an spricht man von Sturm. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometer je Stunde. Sturmtief „Xynthia“ fegte am Sonntag mit bis zu 166 Kilometern je Stunde über Deutschland hinweg.

Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden auf, die etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden durch Niederschläge ebenfalls versichert.

Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden – die etwa nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können – mitversichert.

Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, wenn etwa das Fahrzeug umgekippt sein sollte, sondern auch Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste, entstanden sind. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Pressemitteilung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, ihren Schaden schnellst möglich ihrer Versicherung zu melden.
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