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08.10.2009

Steuern: Änderungen ab dem 1. Januar 2010

 Steuern: Änderungen ab dem 1. Januar 2010 Vor der Wahl haben Bundestag und Bundesrat noch zahlreiche Steueränderungen für den Steuerzahler verabschiedet. forium.de hat die Neuerungen zum 1. Januar 2010 unter die Lupe genommen und einen Überblick für Arbeitnehmer und Rentner erstellt.

 

Inhalt:

Neue Lohnsteuerklassen-Kombination für Ehepaare - Viel Lärm um nichts

(dhe) Bisher können Ehepaare zwischen den Kombinationen der Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV wählen. Ehepaare, bei denen ein Partner weitaus mehr verdient als der andere, wählen am besten die III/V-Variante. Für Ehepaare mit ähnlichem Bruttolohn ist die IV/IV-Variante günstiger.

Ab 2010 können Ehepaare eine erweiterte IV/IV-Variante auswählen. Die neue Kombination wird als Faktorverfahren bezeichnet. Bei dieser Steuerklassenwahl muss das Ehepaar dem Finanzamt das voraussichtliche Jahresbruttogehalt mitteilen.

Der Finanzbeamte errechnet daraus die wahrscheinlichen Lohnsteuersummen nach dem Splittingtarif und nach der herkömmlichen IV/IV-Variante. Aus diesen beiden Lohnsteuersummen wird dann ein gemeinsamer Faktor errechnet.

Der Arbeitgeber der Ehepaare berechnet mit diesem Faktor, der vom Finanzbeamten auf die Lohnsteuerkarte geschrieben wird, die jeweilige monatlich zu zahlende Lohnsteuer aus.

Wer sich für das Faktorverfahren entscheidet, ist anschließend zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verpflichtet. Bei der IV-IV-Variante ist das nicht zwingend erforderlich.

"Einen steuerlichen Vorteil bringt das neue Faktorverfahren für Ehepaare im Grunde genommen nicht", so Erich Nöll, Geschäftsführer vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfe- vereine. "Die monatliche Steuerlast als à conto Zahlung der Jahressteuerschuld wird allerdings gerechter unter den Eheleuten aufgeteilt. Interessant kann das Faktorverfahren für Ehepaare mit der Kombination III/V sein, denn eine mögliche hohe Steuernachzahlung wird durch das genauere Faktorverfahren vermieden", so Nöll, der im Einzelfall allerdings die Prüfung durch einen Fachmann (Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein) empfiehlt.

Tipp: Wer in Zukunft Elterngeld beantragen möchte, sollte rechtzeitig in die Steuerklasse III wechseln. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes oder anderer Lohnersatzzahlungen wie Krankengeld, kommt es auf den Nettolohn des Arbeitnehmers an und der ist in der Steuerklasse III am höchsten.

Was ändert sich 2010 für die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung?

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