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01.11.2007

Staatliche Förderung im Ehrenamt

Ehrenamt

Egal ob Sie passive oder aktive Hilfe leisten - ob Sie Geld an eine gemeinnützige Organisation spenden oder ehrenamtlich tätig werden. Mit dem neuen "Hilfen für Helfer"-Gesetz bekommen engagierte Bürger Unterstützung vom Staat. Lesen Sie hier, wie die konkrete Förderung in den Bereichen Steuern und Versicherungen aussieht.

 

Gut versichert im Ehrenamt

(dhe) Allein das "gute" Gefühl motiviert sehr viele Menschen in Deutschland, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Bundesregierung schätzt, dass über 23 Millionen Bürger in Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen für ihre Mitmenschen unentgeltlich Hilfe leisten.

Der Trainer des örtlichen Sportvereins, das junge Mädchen im Naturschutzbund, die Erste-Hilfe-Ausbilderin und der Freiwillige bei der Feuerwehr sind nur vier Beispiele. Auch die Politiker haben die wichtige gesellschaftliche und soziale Bedeutung des Ehrenamtes erkannt und die Rahmenbedingungen für Helfer in den letzten Jahren verbessert.

Vorher waren die meisten Ehrenamtlichen beispielsweise nicht über die "kostenlose" Unfall- oder Haftpflichtpolice versichert - Heute sind es fast alle. Viele Ehrenamtliche sind während der Ausübung ihrer Hilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Kosten für die Versicherung trägt in dem Fall nicht der freiwillige Helfer, sondern die Trägerorganisation, für die der Engagierte arbeitet, oder der Staat.

Im "Interesse des Gemeinwohls" pflichtversichert

Laut Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind alle Bürger, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten oder im "Interesse des Gemeinwohls" ehrenamtlich arbeiten, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Im Interesse des Gemeinwohls arbeiten alle Ehrenamtlichen, die sich in den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, des Gesundheitswesens oder der Kirchen engagieren. Der Malteser Hilfsdienst, das Deutsche Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt sind nur ein paar Beispiele.

Wer ein Ehrenamt für eine öffentlich-rechtliche Institution ausübt, genießt ebenfalls automatisch den gesetzlichen Unfallschutz. Gewählte Elternvertreter, Wahlhelfer, Richter oder Bürgermeister gehören zu diesen Begünstigten. Auch Ehrenamtliche in Vereinen oder anderen Organisationen, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Gebietskörperschaften (Kommunen) helfen, sind ebenso automatisch unfallversichert.

Tipp: Ob Ihr jetziges oder zukünftiges Ehrenamt den gesetzlichen Unfallschutz bietet, können Sie bei der jeweiligen Organisation oder bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erfahren.

Wie sieht der Schutz aus? Kann man sich freiwillig durch die gesetzliche Unfallversicherung versichern lassen? Das alles erfahren Sie auf der nächsten Seite!

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