Staatliche Förderung im Ehrenamt

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

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Die gesetzliche Unfallversicherung hilft Ehrenamtlichen, wie auch Arbeitnehmern, bei Arbeits-, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Fügt ein Ehrenamtlicher einer anderen Person einen Schaden zu, greift die gesetzliche Unfallversicherung allerdings nicht. Auch Sachschäden sind nicht mitversichert. Da hilft man einem alten Menschen im Haushalt und plötzlich fällt das Meißener Porzellan auf den Boden und zerspringt in tausend Stücke. Aus gut gemeinter Hilfe wird dann plötzlich ein teurer Spaß – und zwar für den Helfer.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ehrenamtliche, die im Unglücksfall Hilfe leisten, beispielsweise Freiwillige der Feuerwehr, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung auch gegen Sachschäden geschützt.

Bei einem Unfall profitiert der Ehrenamtliche von einem umfassenden Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die notwendigen Behandlungskosten und übernimmt die Medikamentenzuzahlungen oder die Praxisgebühr. Außerdem erhält der Versicherte das so genannte Verletztengeld, das sind rund 80 Prozent des letzten Lohns. Ist eine berufliche Rehabilitation notwendig, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung das Übergangsgeld, das etwas niedriger ausfällt. Im schlimmsten Fall erhalten die Ehrenamtlichen oder die Hinterbliebenen eine Rente.

Freiwillig in die gesetzliche Unfallversicherung
Seit dem 1. Januar 2005, mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger“, können sich bestimmte Gruppen freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern lassen. Voraussetzung für den Eintritt ist ein „gewähltes“ Ehrenamt in einer gemeinnützigen Organisation. Darunter fallen beispielsweise Kassenwarte oder Vorstände von Vereinen.

Die Ausübung eines Gremienamtes in einer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation erlaubt ebenso den freiwilligen Eintritt in die gesetzliche Unfallversicherung.
Den Versicherungsbeitrag von jährlich 2,73 Euro zahlt entweder die gemeinnützige Organisation oder der Ehrenamtliche selbst.

Sammelverträge der Bundesländer
Ehrenamtliche, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, müssen nicht unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben alle Bundesländer für ihre Ehrenamtlichen eine private Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen. In der Regel müssen die Ehrenamtlichen sich nur im Schadensfall bei der jeweiligen Service-Stelle des Bundeslandes melden.

Die Versicherungsbeiträge dafür übernimmt dabei das jeweilige Land. Hat der Versicherte aber bereits ausreichenden Schutz durch eine andere Versicherung, beispielsweise eine eigene private Unfallversicherung, kann er die Leistungen der Sammel-Unfallversicherung nicht beanspruchen.

Tipp: Eine eigene private Unfallversicherung schützt Sie in der Regel rund um die Uhr, also auch während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Einen Vergleich zu Unfallversicherungen und weitere Informationen finden Sie unter http://www.forium.de/unfallversicherungen.htm

Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung für engagierte Bürger aus? Das erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Ein Kommentar zu “Staatliche Förderung im Ehrenamt”

  1. Glonning

    WArum ist der ehrenamtliche Tierschützer nicht dabei????? Auch wir leisten viel ehrenamt Z.B. sind wir aktiv beim Kinderferienprogramm und so weiter………

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