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10.07.2009

Richtig versichert in die Ausbildung starten

Private Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung

Zu den Versicherungen, die jeder haben sollte, zählt die private Haftpflichtversicherung . Sie schützt in erster Linie bei Schadensersatzansprüchen. Da jeder für Schäden haften muss, die er verursacht, ist sie unverzichtbar. Besonders bei Personenschäden können die Kosten, die für die Behandlung und Pflege eines Unfallopfers zu leisten sind, zum finanziellen Ruin führen.

Und das kann schnell passieren: Der Wecker versagt, der Azubi verschläft und muss zur Arbeit hetzen. Auf dem Fahrrad übersieht er einen Fußgänger, der sich beim Zusammenprall schwer verletzt. Der Unfallverursacher muss nicht nur für die Heilbehandlung des Opfers, sondern auch für dessen Verdienstausfall aufkommen. Schnell kann so ein Fehler Zehn- oder Hunderttausende kosten.

Auszubildende müssen sich hier in der Regel keine Sorgen machen, wenn die Eltern eine Familien-Haftpflichtversicherung haben. Auch bei Arbeitslosigkeit nach dem Schulabschluss sind die Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Selbst Auszubildende, die bereits eine eigene Wohnung haben, sind noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.

Wenn der Azubi allerdings vor der Ausbildung schon gearbeitet hat, ist er nicht mehr über seine Eltern mitversichert. Auch wer verheiratet ist oder bereits die zweite Ausbildung anfängt, muss sich selbst versichern. Eine private Haftpflicht gibt es bereits für unter 60 Euro im Jahr.

Hier lesen Sie weitere nützliche Informationen zum Thema private Haftpflichtversicherung .

Während die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen gehört, ist eine Hausratversicherung nicht immer zwingend notwendig. Wer noch keine eigene Familie und keine eigene Wohnung hat, ist während der ersten Ausbildung meist noch über die Hausratversicherung der Eltern versichert.

Aber auch wer von zu Hause auszieht, kann weiterhin über die Familienpolice mitversichert sein. Dafür ist es aber meist notwendig, mit seinem Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet zu sein. Und es lohnt sich, einen genaueren Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, denn die Entschädigung ist oft auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000 Euro - begrenzt.

Sobald Auszubildende einen eigenen Hausstand gründen, müssen sie sich um eine eigene Hausratversicherung kümmern. Um abzuschätzen, ob sich der Abschluss lohnt, sollten sie grob überschlagen, wie viel ihr Besitz wert ist. Hat man beispielsweise viele technisch hochwertige Geräte oder eine riesige CD-Sammlung, kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Alle Schäden, die durch Einbruch, Feuer, Blitzschlag oder Sturm entstehen, sind dann abgedeckt.

Mehr zum Thema Hausratversicherungen

Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie man im Fall einer Berufsunfähigkeit gut abgesichert ist.

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