Millionen Versicherte müssen höhere Kassenbeiträge zahlen

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen wollen ihre Beitragssätze zum Jahresanfang 2006 erhöhen. Neben vier Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind neun Betriebskrankenkassen (BKK) betroffen. Alle, die für ihren Versicherungsschutz künftig tiefer ins Portemonnaie greifen muss, können dank des Sonderkündigungsrechtes in eine günstigere gesetzliche Kasse wechseln.

Die stärkste Erhöhung gibt es beim AOK-Landesverband Schleswig-Holstein von 13,6 auf 14,4 Prozent. Daneben werden die AOK-Landesverbände Hessen, Rheinland und Saarland ab 2006 von ihren Mitgliedern mehr Geld verlangen. Bei den Betriebskassen werden unter anderem die BKK Gildemeister (Anhebung von 12,6 auf 12,8 Prozent), die BKK Krups-Zwilling (von 12,3 auf 12,7 Prozent) sowie die BKK Pfaff (von 12,4 auf 12,8 Prozent) ihre Sätze erhöhren.

Wenn die Kasse den Beitragssatz anhebt, gibt es für alle Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Gekündigt werden darf nur in dem Monat, in dem die Erhöhung in Kraft tritt sowie in dem darauf folgenden Monat. Erhöht beispielsweise eine Kasse den Beitragssatz zum 1. Januar 2006, kann bis zum 28. Februar gekündigt werden. Mitglied in der neuen Kasse kann man bei einer Kündigung im Januar zum 1. April, bei einer Kündigung im Februar zum 1. Mai werden.

Nach einem Wechsel ist der Versicherte an die Wahl der neuen Kasse 18 Monate gebunden – es sei denn, die neue Kasse erhöht auch wieder ihre Beiträge.

Vor der Entscheidung empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, neben den Beitragssätzen auch Leistungen, Service, Erreichbarkeit und fachliche Beratung genau in den Blick zu nehmen. Preisgünstigere Kassen haben oft keine Geschäftsstellen vor Ort. Der Kontakt läuft nur über Telefon, Briefe oder E-Mail. Wem eine direkte Ansprache wichtig ist oder wer häufig Rat und Hilfe von Sachbearbeitern benötigt, sollte eine Krankenkasse wählen, die eine möglichst nah gelegene Filiale hat.

Einzelne Kassen bieten spezielle Behandlungs- und Schulungsprogramme zum Beispiel für Schmerz- oder Krebskranke, für Asthmatiker, Diabetiker oder Menschen mit chronischen Wirbelsäulenproblemen an. Aber auch kostenlose Hautkrebsuntersuchungen, Ernährungsberatung, Muskeltraining oder höhere Zuschüsse für Haushaltshilfen, für ambulante Vorsorgekuren oder für Hospize stehen bei einigen Krankenkassen

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