Generell nicht versicherbar ist der Verlust eigener Schlüssel für die eigene Wohnung oder das eigene Haus. Wird der Schlüssel zur Tür einer Zentralschließanlage einer gemieteten Wohnung oder eines gemieteten Hauses verloren, ist dies bei vielen Versicherungen abgedeckt. Bei einigen Versicherungen muss dieses Risiko jedoch gesondert versichert werden. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Versicherungsbedingungen ist daher erforderlich.