Das Projekt muss Ende der Woche abgeschlossen sein oder ein Kollege ist krank und die Akten türmen sich deshalb auf dem Schreibtisch. In solchen Situationen sind Ãberstunden normal. Und besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es im Interesse aller Mitarbeiter, dass die Firma ihre Aufträge fristgerecht erfüllen kann. Doch ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer zur Ãberstunden verpflichtet sind, entscheidet der Inhalt der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Wenn Ãberstunden in einer Betriebsvereinbarung, dem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sind, darf der Arbeitgeber Ãberstunden anordnen. Allerdings nicht unbegrenzt: „Mehr als zehn Stunden Arbeit pro Tag und sechzig Stunden in der Woche, inklusive Samstag, sind in der Regel durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) untersagt“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Für manche Bereiche gibt es Spezialregelungen.“ Weigert sich ein Arbeitnehmer Ãberstunden zu leisten, obwohl dies vertraglich festgelegt wurde oder ein Notfall wie unvorhersehbare technische Probleme dies erforderlich machen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch die Form der Ãberstunden-Vergütung – finanziell oder durch Freizeit – sollte vertraglich geregelt sein. (Pressemitteilung D.A.S.)