Lexikon Steuern 15. Oktober 2009 von Ursula Narr Pflegepauschbetrag Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt ohne dafür Einnahmen zu erhalten, kann dies in der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastungen angeben. Jährlich kann ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro geltend gemacht werden.