Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt ohne dafür Einnahmen zu erhalten, kann dies in der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastungen angeben. Jährlich kann ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro geltend gemacht werden.
Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt ohne dafür Einnahmen zu erhalten, kann dies in der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastungen angeben. Jährlich kann ein Pflegepauschbetrag von 924 Euro geltend gemacht werden.