Alle Krankenversicherten sind per Gesetz Pflichtmitglied einer Pflegeversicherung. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind in einer gesetzlichen Pflichtversicherung, privat Versicherte sind Mitglied einer privaten Pflegepflichtversicherung.
Gesetzlich Versicherte zahlen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 Euro pro Monat 1,95 Prozent ihres Einkommens in die Pflegepflichtversicherung ein.