Gesundheitsreform: Und was kommt jetzt?

Vorsorge und Versicherung als Pflicht

[!–T–] Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, profitiert nicht nur gesundheitlich davon, sondern in Zukunft auch finanziell. Bislang galt, dass chronisch Kranke an den Behandlungskosten mit einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens beteiligt werden.

Als chronisch krank gilt, wer ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Krankheit vom Arzt behandelt werden muss und entweder der Pflegestufe zwei bzw. drei zuzuordnen oder mindestens zu 60 Prozent erwerbsunfähig ist.

Für alle Menschen, die älter sind als 45 Jahre, ändert sich an dieser Ein-Prozent-Regelung nichts. Gleiches gilt für alle, die bereits Chroniker sind, wenn sie sich therapiegerecht verhalten. Hierzu gibt es bestimmte Programme speziell für chronisch Kranke.

Alle Versicherten jedoch, die 45 Jahre oder jünger und nicht chronisch erkrankt sind, müssen die empfohlenen Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung ab April wahrnehmen. Nur so können sie bei einer späteren chronischen Erkrankung die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent geltend machen. Für Vorsorgeunwillige dagegen wird bei Ausbruch einer chronischen Erkrankung die Belastungsgrenze auf bis zu zwei Prozent erhöht.

Welche Vorsorgeuntersuchungen auf der Empfehlungsliste stehen, wird allerdings noch festgelegt. Ab Januar 2008 wirken sich die in Anspruch genommenen Vorsorgeuntersuchungen dann auf die Zuzahlung aus. Der Nachweis der besuchten Untersuchungen erfolgt über ein Bonusheft.

In Zukunft sollen alle Bürger in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert sein. Die Krankenversicherung wird ab 2009 zur Pflicht für den Einzelnen. Hierzu können seit dem ersten April 2007 alle, die ihren Versicherungsschutz aus irgendeinem Grund verloren haben, wieder in ihre alte Krankenkasse zurückkehren.

Dies gilt in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform aber nur für ehemals gesetzlich Versicherte. Für einst privat Versicherte gilt die Versicherungspflicht erst ab dem ersten Juli dieses Jahres, dann können auch sie sich an ihre ehemalige private Kasse wenden.

Diese ist wiederum dazu verpflicht, den Versicherungswilligen im Standardtarif aufzunehmen, unabhängig von seinen Vorerkrankungen, aktuellen oder chronischen Krankheiten.

Ab Januar 2009 geht der Standarttarif der Privaten dann automatisch in den Basistarif über. Der Leistungsumfang des Basistarifs muss dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Um den Basistarif auch für Geringverdiener und Erwerbslose bezahlbar zu machen, darf dieser den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten (derzeit 500 Euro).

Versicherte, die dem Basistarif zuzuordnen sind, diese Prämie aber nicht zahlen können, bekommen eine Beitragsminderung um etwa die Hälfte. Die andere Hälfte trägt das Versicherungsunternehmen. Ist dies nicht ausreichend zur Finanzierung des Tarifs, soll es noch staatliche Unterstützung geben.

Für alle, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, kann es unter Umständen teuer werden. Denn im Krankheitsfall darf das Versicherungsunternehmen die Nachzahlung der Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (maximal fünf Jahre) verlangen.

Der Grund hierfür ist, dass der Versicherte, der seiner Beitragspflicht nicht nachkommt, seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse nicht verlieren kann. Er erhält lediglich keine Leistungen mehr (Ausnahme: Notfälle bei akuten Krankheiten oder Schmerzen und Schwangerschaft) und das Versicherungsunternehmen kann gegen ihn ein Inkassoverfahren einleiten.

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