Schlagwort: Zugewinngemeinschaft

Ehe: Irrtümer der Zugewinngemeinschaft

Mit der Eheschließung entsteht eine Vielzahl von Rechten und Pflichten zwischen den Ehegatten. Ein Aspekt ist der Güterstand, nach dem sich die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und dessen Verteilung nach der Ehe richtet. Sofern die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag eine anderweitige Vereinbarung treffen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierzu sind zum 1. September 2009 einige, in weiten Teilen der Bevölkerung noch unbekannte Änderungen in Kraft getreten, die sich auch auf bereits bestehende Ehen auswirken.

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