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Zeitwert

Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert des Fahrzeugs abzüglich der Verschleißkosten, Alter und Gebrauch. Er entspricht somit etwa dem Händlereinkaufspreis. In der heutigen Schadensregulierung spielt der Zeitwert keine Rolle mehr, da nur noch vom Wiederbeschaffungswert ausgegangen wird.