Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein unter Privatleuten mit einem vorgedruckten Vertragsformular vereinbarter umfassender Ausschluss von Gewährleistungsrechten wirksam. Dies gilt nach Mitteilung der D.A.S. allerdings nur dann, wenn sich beide über die Verwendung des Vertragsformulars geeinigt haben. BGH, Az. VIII ZR 67/09
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